Vielleicht kennen einige die nun geschilderte Situation. Wenn nicht, bin ich mir ziemlich sicher, dass es genügend Leute gibt, die trotzdem wissen, wovon ich spreche.
Man ist auf der Suche nach einem neuen Job, weil man den alten eventuell sogar verloren hat oder man ihn einfach nicht weiter fortführen wollte. Also ist die Folge, die wahrscheinlich die meisten von uns ziehen werden, die Bewerbung bei einem neuen Arbeitgeber um einen neuen Beruf. Meistens bleibt die Branche bestehen und nur wenige wechseln in ein völlig anderes Feld. Das soll nun aber nicht weiter ins Gewicht fallen.
Auf jeden Fall ist es doch in solchen Fällen so, dass man die ganze altbekannte Prozedur wieder durchgehen muss. Sie wissen sicherlich, wovon ich rede. Und so kommt es, dass man auch sein Führungszeugnis ausweisen muss. Aber warum eigentlich und was steht üblicherweise drin – ein kurzer Überblick.
Dieses amtliche Dokument, welches darüber hinaus auch allgemein anerkannt und akzeptiert wird, fungiert in erster Linie als Register darüber, ob eine Person bereits Vorstrafen aufweisen kann oder nicht. Ein Glück für alle Jugendsünder, ich war übrigens keiner, ist die Tatsache, dass solche Delikte wie Diebstahl, sofern dieser unter 16 jahren geschehen ist, nicht aufgeführt wird. Wer damals allerdings schon zu den richtig kriminellen gehört hat und demnach solche Dinge wie räuberische Erpressung oder dergleiche in jungen Jahren vollzogen hat, muss damit rechen, dass dies sehr sicher im Führungszeugnis steht. Zudem enthält dieses Papier auch weitere, für die Öffentlichkeit mitunter interessante Dinge, wie den Umstand, ob die jeweilige Person bereits rechtskräftigt verurteilt wurde.